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ASD - Arbeitssicherheit


Fackraft für Arbeitssicherheit - Betriebsspezifischer Teil gemäss DGUV V2:



Die Ermittlung von Dauer und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die

Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und die Festlegung

des entsprechenden Personalaufwandes für die Aufgabenerledigung.


Er hat auf der Grundlage des ermittelten Personal-aufwandes die Betreuungsleistung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen und schriftlich zu vereinbaren.


Je nach Vereinbarung und Befähigung der Fachkraft für Arbeitssicherheit können weitere Leistungen enthalten sein.

Leistungen des ASD

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Grundsätze:


Zentrale Aufgabe der FaSi ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit - genauer: "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und der menschengerechten Arbeitsgestaltung" zu beraten und zu unterstützen.


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss vom Arbeitgeber gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schriftlich unter Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats bestellt werden. Die FaSi untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebs (vg. §8, Abs. 2 ASiG). Leiter des Betriebs ist in der Regel der Unternehmer, ein bestimmtes Mitglied der Geschäftsführung oder der Oberbürgermeister (nicht zu verwechseln mit dem Betriebsleiter).


Die FaSi ist fachlich weisungsfrei (vgl. §8, Abs. 1 ASiG). Das bedeutet, dass ihr keine Person im Unternehmen Anweisungen zur Ausübung der Tätigkeit geben darf. Die FaSi ist im Umkehrschluss für ihre fachlich richtige Beratung verantwortlich und muss ihre Aufgabenwahrnehmung selbstständig organisieren.


Dabei kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen externen Berater handeln (externe sicherheitstechnische Betreuung).


Fachkraft für Arbeitssicherheit - Grundbetreuung gemäss DGUV V2:




Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) Unternehmen oder Behörden bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzungen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben.


Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

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